Allgemeine Geschäftsbedingungen von Val Products
Unser Unternehmen gehört zur Unternehmensgruppe Valco Industries, Inc. („Valco Group“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( “Vereinbarung”) sind für die Nutzung einer der folgenden Websites (“Website”): www.val-co.com , www.val-co.eu , www.val-co.cn , www.val-co.in , www.val-co.store , dealer.val-co.com , www.vallorbs.com , www.safeguardproducts.com
Wenn Sie auf “Ich stimme zu” klicken oder auf andere Weise das Kontrollkästchen aktivieren, das Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung anzeigt, stimmen Sie hiermit Folgendes zu:
Geistiges Eigentum
Alles, was Sie auf dieser Website sehen oder lesen, ist urheberrechtlich geschützt, sofern nicht anders angegeben, und darf nur mit schriftlicher Genehmigung von VAL-CO® verwendet, kopiert oder verbreitet werden. Sie dürfen die Namen, Bilder, Logos oder anderen Marken der Valco Group ohne die schriftliche Genehmigung von VAL-CO® nicht verwenden.
Die auf dieser Website angezeigten Bilder sind entweder Eigentum von VAL-CO oder werden mit Genehmigung von VAL-CO verwendet. Die Verwendung dieser Bilder durch Sie oder andere von Ihnen autorisierte Personen ist untersagt. Jede nicht autorisierte Verwendung der Bilder kann gegen Urheberrechtsgesetze, Markengesetze, Datenschutz- und Publizitätsgesetze sowie Kommunikationsbestimmungen und -gesetze verstoßen.
Gewährleistungen und Haftungsbeschränkungen
Während VAL-CO angemessene Anstrengungen unternimmt, um genaue und aktuelle Informationen auf der Website bereitzustellen, übernimmt VAL-CO keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit. VAL-CO übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen im Inhalt dieser Website.
Ihre Nutzung und das Surfen dieser S ite ist auf eigene Gefahr. Weder VAL-CO noch eine andere Partei, die an der Erstellung, Herstellung oder Bereitstellung dieser Website beteiligt ist, haftet für direkte, zufällige, Folgeschäden, indirekte oder strafbare Schäden, die sich aus Ihrem Zugriff auf oder Ihrer Nutzung dieser Website ergeben. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird Ihnen alles auf dieser Website “wie besehen” ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie jeglicher Art zur Verfügung gestellt. VAL-CO übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für Schäden oder Viren, die Ihre Computerausrüstung oder anderes Eigentum aufgrund Ihres Zugriffs auf, Ihrer Nutzung oder Ihres Browsings auf dieser Website oder Ihres Herunterladens von Materialien infizieren können , Daten, Text, Bilder, Video oder Audio von dieser Site.
VAL-CO ist nicht verantwortlich für den Inhalt von Websites, die nicht Teil dieser oder einer aufgelisteten Website oder anderer Websites sind, die auf diese Website verlinken.
Aktualisierung
VAL-CO kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit überarbeiten, indem diese Seite aktualisiert und Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt werden. Wenn Sie diese Website nach Erhalt dieser Mitteilung weiterhin nutzen, stimmen Sie den überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Datenschutz
Sie stimmen zu und gestatten uns, die Daten, die Sie uns übermitteln, einschließlich Ihrer persönlichen Daten, zu sammeln und zu verarbeiten. Abhängig von Ihrem Wohnort haben Sie möglicherweise Rechte in Bezug auf Ihre persönlichen Daten, einschließlich : das Recht, auf die persönlichen Daten zuzugreifen, die wir über Sie gespeichert haben, das Recht , die Löschung Ihrer persönlichen Daten zu verlangen, das Recht, Marketingkampagnen abzulehnen, und das Recht, die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu deaktivieren .
Wenn Sie nicht wählen, geben Sie uns Ihre persönlichen Daten, oder Sie wählen ein Recht Sie erlaubt durch die Ausübung Gerichtsbarkeit , wo Sie leben, werden wir nicht verbieten Sie von der Nutzung der Website oder verweigern Sie gut s oder Dienstleistungen über die Website angeboten werden ; Durch das Entfernen Ihrer persönlichen Daten oder das Einschränken unserer Nutzung dieser Website funktionieren diese Website und diese Websites innerhalb der Valco-Gruppe möglicherweise nicht wie erwartet in Bezug auf diese persönlichen Daten.
Sie können eines dieser Rechte ausüben oder die Vermarktung oder Weitergabe personenbezogener Daten ablehnen, indem Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: dataprivacy@val-co.com
EU-DSGVO-Standardklauseln
Das Folgende gilt nur, wenn Sie eine Person sind, für die die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gilt.
Sie sind ein Datenexporteur, VAL-CO ist ein Datenimporteur (jeweils eine „ Partei “ ; zusammen „ die Parteien “ ) im Sinne der DSGVO . Wenn Sie personenbezogene Daten in Ihrem eigenen Namen übertragen, sind Sie möglicherweise auch betroffen, da dieser Begriff in dieser Vereinbarung verwendet wird.
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit die folgenden Vertragsklauseln ( „ Klauseln “ ), um angemessene Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre sowie der Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen für die Übermittlung der folgenden personenbezogenen Daten durch den Datenexporteur an den Datenimporteur zu gewährleisten ::
Betroffene . Die persönlichen Daten betreffen die folgenden Kategorien der betroffenen Person übertragen s : Sie und alle Ihre autorisierte Benutzer , für die Sie Informationen zur Verfügung stellen.
Datenkategorien . Die übertragenen personenbezogenen Daten betreffen die folgenden Datenkategorien: Kontaktinformationen, einschließlich Name, E-Mail-Adresse, physische Adresse und Geschäftsinformationen; Informationen zur Art der Anfrage, einschließlich Produkte, an denen Sie interessiert sind, Fragen zu Ihrem Interesse an VAL-CO ; Bestellinformationen einschließlich der von Ihnen bestellten Produkte und Zahlungsinformationen.
Verarbeitungsvorgänge . Die übertragenen personenbezogenen Daten unterliegen den folgenden grundlegenden Verarbeitungsaktivitäten: Informationen können an Händler in Ihrer Nähe weitergegeben werden, um die Abholung, Lieferung oder Installation zu erleichtern. Weiterleiten von Produkten an Sie zur Abholung, Lieferung oder Installation; in Berichten für den internen Gebrauch zusammengestellt oder an Händler oder andere Unternehmen der Valco- Gruppe über Interaktionen mit Website-Besuchern weitergegeben ; Erstellen von Angeboten, Vorschlägen, Rechnungen und anderen Vorbestellungs-, Bestell- oder Nachbestellvorgängen.
Klausel 1 . Definitionen . Für die Zwecke der Klauseln:
(a) „ personenbezogene Daten “ , „ besondere Datenkategorien “ , „ Prozess / Verarbeitung “ , „ Controller “ , „ Prozessor “ , „ betroffene Person “ und „ Aufsichtsbehörde “ haben die gleiche Bedeutung wie in der Richtlinie 95/46 haben / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr;
(b) „ der Datenexporteur “ den für die Verarbeitung, der die personenbezogenen Daten übermittelt (dies ist Ihnen ) ;
(c) „ der Datenimporteur “ bezeichnet den Verarbeiter, der sich bereit erklärt, vom Datenexporteur personenbezogene Daten zu erhalten, die nach der Übermittlung gemäß seinen Anweisungen und den Bestimmungen der Klauseln in seinem Namen verarbeitet werden sollen, und der keinem Drittland unterliegt System zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes im Sinne von Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 95/46 / EG (das sind wir) ;
(d) „ der Subprozessor “ bezeichnet jeden vom Datenimporteur oder einem anderen Subprozessor des Datenimporteurs beauftragten Prozessor, der sich bereit erklärt, ausschließlich personenbezogene Daten vom Datenimporteur oder von einem anderen Subprozessor des Datenimporteurs zu erhalten bestimmt für die Verarbeitung von Aktivitäten, die nach der Übermittlung im Auftrag des Datenexporteurs gemäß seinen Anweisungen, den Bestimmungen der Klauseln und den Bestimmungen des schriftlichen Unterauftrags durchzuführen sind;
(e) „ geltendes Datenschutzgesetz “ bezeichnet das Gesetz zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen und insbesondere seines Rechts auf Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für einen für die Verarbeitung Verantwortlichen in dem Mitgliedstaat gelten, in dem die Datenexporteur ist eingerichtet;
(f) „ technische und organi z ational Sicherheitsmaßnahmen “ bezeichnet die Maßnahmen zur personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Zerstörung oder versehentlichen Verlust zu schützen, Veränderung, unauthori z ed Offenlegung oder Zugriff, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung der Übertragung von Daten über ein beinhaltet Netzwerk und gegen alle anderen rechtswidrigen Formen der Verarbeitung.
Abschnitt 2. ENTFERNT.
Klausel 3 . Drittbegünstigungsklausel .
- Die betroffene Person kann gegen den Datenexporteur diese Klausel, Klausel 4 (b) bis (i), Klausel 5 (a) bis (e) und (g) bis (j), Klausel 6 (1) und (2) durchsetzen. , Klausel 7, Klausel 8 (2) und Klauseln 9 bis 12 als Drittbegünstigter.
- Die betroffene Person kann diese Klausel, Klausel 5 (a) bis (e) und (g), Klausel 6, Klausel 7, Klausel 8 (2) und Klauseln 9 bis 12 gegen den Datenimporteur durchsetzen, wenn der Datenexporteur ist tatsächlich verschwunden oder hat aufgehört, gesetzlich zu existieren, es sei denn, ein Nachfolgeunternehmen hat die gesamten rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs vertraglich oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen übernommen, wodurch es die Rechte und Pflichten des Datenexporteurs übernimmt In diesem Fall kann die betroffene Person sie gegen eine solche Einheit durchsetzen.
- Die betroffene Person kann diese Klausel, Klausel 5 (a) bis (e) und (g), Klausel 6, Klausel 7, Klausel 8 (2) und Klauseln 9 bis 12 gegen den Subprozessor durchsetzen, wenn beide die Der Datenexporteur und der Datenimporteur sind tatsächlich verschwunden oder haben ihr gesetzliches Bestehen aufgegeben oder sind zahlungsunfähig geworden, es sei denn, ein Nachfolgeunternehmen hat die gesamten rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs vertraglich oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen übernommen, aufgrund derer es die Rechte und Pflichten des Datenexporteurs. In diesem Fall kann die betroffene Person sie gegen diese Einheit durchsetzen. Diese Haftung des Subprozessors gegenüber Dritten ist auf seine eigenen Verarbeitungsvorgänge gemäß den Klauseln beschränkt.
- Die Parteien haben keine Einwände gegen die Vertretung einer betroffenen Person durch einen Verein oder eine andere Einrichtung, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich wünscht und dies nach nationalem Recht zulässig ist.
Klausel 4 . Pflichten des Datenexporteurs . Der Datenexporteur stimmt zu und garantiert:
(a) dass die Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung der personenbezogenen Daten selbst, gemäß den einschlägigen Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes durchgeführt wurde und wird (und gegebenenfalls den zuständigen Behörden mitgeteilt wurde) des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist) und nicht gegen die einschlägigen Bestimmungen dieses Staates verstößt;
(b) dass er den Datenimporteur angewiesen hat und während der gesamten Dauer der Dienste zur Verarbeitung personenbezogener Daten anweist, die nur im Namen des Datenexporteurs übermittelten personenbezogenen Daten und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzgesetz und den Klauseln zu verarbeiten;
(c) dass der Datenimporteur ausreichende Garantien in Bezug auf die technischen und organi bieten wird z ational Sicherheitsmaßnahmen in bestimmten Klausel 5 (c) zu diesem Vertrag ;
(d) dass nach Beurteilung der Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts sind die Sicherheitsmaßnahmen angemessen personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Zerstörung oder versehentlichen Verlust, Veränderung, unauthori zu schützen z ed Offenlegung oder Zugriff, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung den beinhaltet Übertragung von Daten über ein Netzwerk und gegen alle anderen rechtswidrigen Formen der Verarbeitung, und dass diese Maßnahmen ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das den Risiken der Verarbeitung und der Art der zu schützenden Daten unter Berücksichtigung des Standes der Technik angemessen ist und die Kosten ihrer Umsetzung;
(e) dass die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt wird ;
(f) dass, wenn die Übermittlung bestimmte Datenkategorien umfasst, die betroffene Person vor oder so bald wie möglich nach der Übermittlung informiert wurde oder informiert wird, dass ihre Daten in ein Drittland übertragen werden könnten, das keinen angemessenen Schutz bietet die Bedeutung der Richtlinie 95/46 / EG;
(g) jede vom Datenimporteur oder einem Teilverarbeiter gemäß Ziffer 5 (b) und Ziffer 8 (3) erhaltene Mitteilung an die Datenschutzaufsichtsbehörde weiterzuleiten, wenn der Datenexporteur beschließt, die Übertragung fortzusetzen oder die Aussetzung aufzuheben ;;
(h) den betroffenen Personen auf Anfrage eine Kopie der Klauseln mit Ausnahme von Anhang 2 und eine zusammenfassende Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Kopie eines Vertrags über Unterverarbeitungsdienste zur Verfügung zu stellen, der erforderlich ist in Übereinstimmung mit den Klauseln erfolgen, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten kommerzielle Informationen. In diesem Fall können solche kommerziellen Informationen entfernt werden.
(i) dass im Falle einer Unterverarbeitung die Verarbeitungstätigkeit gemäß Ziffer 11 von einem Unterverarbeiter ausgeführt wird, der mindestens das gleiche Schutzniveau für die personenbezogenen Daten und die Rechte der betroffenen Person wie die Daten bietet Importeur gemäß den Klauseln; und
(j) dass die Einhaltung von Klausel 4 (a) bis (i) sichergestellt wird.
Klausel 5 . Pflichten des Datenimporteurs . Der Datenimporteur stimmt zu und garantiert:
(a) die personenbezogenen Daten nur im Auftrag des Datenexporteurs und in Übereinstimmung mit seinen Anweisungen und den Klauseln zu verarbeiten; Wenn es eine solche Einhaltung aus irgendeinem Grund nicht gewährleisten kann, verpflichtet es sich, den Datenexporteur unverzüglich über seine Unfähigkeit zur Einhaltung zu informieren. In diesem Fall ist der Datenexporteur berechtigt, die Datenübertragung auszusetzen und / oder den Vertrag zu kündigen.
(b) dass es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass die für sie geltenden Rechtsvorschriften die Erfüllung der vom Datenexporteur erhaltenen Anweisungen und seiner vertraglichen Verpflichtungen verhindern, und dass im Falle einer Änderung dieser Rechtsvorschriften eine a Wenn die in den Klauseln enthaltenen Garantien und Verpflichtungen erheblich beeinträchtigt werden, wird der Datenexporteur unverzüglich über die Änderung informiert, sobald ihm bekannt ist. In diesem Fall ist der Datenexporteur berechtigt, die Datenübertragung auszusetzen und / oder den Vertrag zu kündigen ;;
(c) dass es vor der Verarbeitung der übertragenen personenbezogenen Daten die folgenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat : Die Daten werden auf entsprechend gesicherten Servern in den USA gespeichert . Alle Informationen werden mit Passwörtern geschützt. Der Zugriff auf Speichersysteme und Datenbanken ist streng begrenzt. Kreditkartendaten werden mit PCI-kompatiblen Prozessoren übertragen.
(d) dass der Datenexporteur unverzüglich benachrichtigt wird über:
-
- jede rechtsverbindliche Aufforderung zur Offenlegung der personenbezogenen Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde, sofern nichts anderes verboten ist, wie beispielsweise ein strafrechtliches Verbot, die Vertraulichkeit einer Strafverfolgungsuntersuchung zu wahren ;
- jeder versehentliche oder nicht autorisierte Zugriff; und
- jede Anforderung empfing direkt von den betroffenen Personen , ohne auf diese Anforderung reagiert, es sei denn , es ist anderweitig autorisiert zu tun , so;
(e) alle Anfragen des Datenexporteurs in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Übermittlung unterliegen, unverzüglich und ordnungsgemäß zu bearbeiten und sich bei der Verarbeitung der übermittelten Daten an den Rat der Aufsichtsbehörde zu halten ;
f) auf Ersuchen des Datenexporteurs, seine Datenverarbeitungsanlagen zur Prüfung der von den Klauseln abgedeckten Verarbeitungstätigkeiten vorzulegen, die vom Datenexporteur oder einer Inspektionsstelle durchzuführen sind, die sich aus unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt und über die erforderlichen verfügt berufliche Qualifikationen, die an eine Vertraulichkeitspflicht gebunden sind und vom Datenexporteur gegebenenfalls in Absprache mit der Aufsichtsbehörde ausgewählt werden;
(g) der betroffenen Person auf Anfrage eine Kopie der Klauseln oder eines bestehenden Vertrags zur Unterverarbeitung zur Verfügung zu stellen, es sei denn, die Klauseln oder der Vertrag enthalten kommerzielle Informationen. In diesem Fall können solche kommerziellen Informationen mit Ausnahme von entfernt werden Anhang 2, der durch eine zusammenfassende Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen in den Fällen ersetzt wird, in denen die betroffene Person keine Kopie vom Datenexporteur erhalten kann;
(h) dass es im Falle einer Unterverarbeitung den Datenexporteur zuvor informiert und seine vorherige schriftliche Zustimmung eingeholt hat;
(i) dass die Verarbeitungsdienste durch den Subprozessor gemäß Abschnitt 11 ausgeführt werden;
(j) dem Datenexporteur unverzüglich eine Kopie einer gemäß den Klauseln geschlossenen Subprozessorvereinbarung zu senden.
Klausel 6 . Haftung .
- Die Parteien vereinbaren, dass jede betroffene Person, die durch einen Verstoß gegen die in Ziffer 3 oder Ziffer 11 genannten Verpflichtungen einer Partei oder eines Subprozessors einen Schaden erlitten hat, vom Datenexporteur Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Schaden hat .
- Wenn eine betroffene Person nicht in der Lage ist, einen Schadensersatzanspruch gemäß Absatz 1 gegen den Datenexporteur zu erheben, der sich aus einem Verstoß des Datenimporteurs oder seines Subverarbeiters gegen eine ihrer in Ziffer 3 oder Ziffer 1 genannten Verpflichtungen ergibt 11 Da der Datenexporteur tatsächlich verschwunden ist oder gesetzlich nicht mehr existiert oder zahlungsunfähig geworden ist, stimmt der Datenimporteur zu, dass die betroffene Person einen Anspruch gegen den Datenimporteur erheben kann, als wäre es der Datenexporteur, es sei denn, eine Nachfolgeorganisation hat dies angenommen die gesamten gesetzlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs vertraglich oder per Gesetz. In diesem Fall kann die betroffene Person ihre Rechte gegen diese Einheit durchsetzen. Der Datenimporteur darf sich nicht auf einen Verstoß eines Teilverarbeiters gegen seine Verpflichtungen berufen, um seine eigenen Verbindlichkeiten zu vermeiden.
- Wenn eine betroffene Person nicht in der Lage ist, eine Klage gegen den Datenexporteur oder den Datenimporteur gemäß den Absätzen 1 und 2 zu erheben, die sich aus einem Verstoß des Subverarbeiters gegen eine ihrer in Abschnitt 3 oder in Abschnitt 3 genannten Verpflichtungen ergibt 11 Da sowohl der Datenexporteur als auch der Datenimporteur tatsächlich verschwunden sind oder nicht mehr gesetzlich existieren oder zahlungsunfähig geworden sind, stimmt der Subprozessor zu, dass die betroffene Person einen Anspruch gegen den Daten-Subprozessor in Bezug auf ihre eigenen Verarbeitungsvorgänge erheben kann gemäß den Klauseln, als wäre es der Datenexporteur oder der Datenimporteur, es sei denn, ein Nachfolgeunternehmen hat die gesamten rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs oder Datenimporteurs vertraglich oder gesetzlich übernommen. In diesem Fall kann die betroffene Person ihre Rechte durchsetzen gegen eine solche Einheit. Die Haftung des Subprozessors beschränkt sich auf seine eigenen Verarbeitungsvorgänge gemäß den Klauseln.
Klausel 7 . Mediation und Gerichtsbarkeit .
- Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, dass der Datenimporteur die Entscheidung der betroffenen Person akzeptiert , wenn die betroffene Person gegen sie Rechte eines Drittbegünstigten geltend macht und / oder Schadensersatz nach den Klauseln verlangt:
- den Streit auf eine Mediation durch eine unabhängige Person oder gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörde zu verweisen ;
- die Streitigkeit an die Gerichte in dem Mitgliedstaat weiterzuleiten, in dem der Datenexporteur ansässig ist.
- Die Parteien sind sich einig, dass die von der betroffenen Person getroffene Entscheidung ihre materiellen oder verfahrenstechnischen Rechte, nach anderen Bestimmungen des nationalen oder internationalen Rechts Rechtsmittel einzulegen, nicht beeinträchtigt.
Klausel 8 . Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden .
- Der Datenexporteur verpflichtet sich, eine Kopie dieses Vertrags bei der Aufsichtsbehörde zu hinterlegen, wenn er dies verlangt oder wenn eine solche Hinterlegung nach geltendem Datenschutzgesetz erforderlich ist.
- Die Parteien sind sich einig, dass die Aufsichtsbehörde das Recht hat, eine Prüfung des Datenimporteurs und eines Teilverarbeiters durchzuführen, der den gleichen Umfang hat und den gleichen Bedingungen unterliegt, die für eine Prüfung des Datenexporteurs im Rahmen der gelten würden geltendes Datenschutzrecht.
- Der Datenimporteur informiert den Datenexporteur unverzüglich über das Bestehen von Rechtsvorschriften, die für ihn oder einen Teilverarbeiter gelten und die Durchführung einer Prüfung des Datenimporteurs oder eines Teilverarbeiters gemäß Absatz 2 verhindern. In diesem Fall sind die Daten Der Ausführer ist berechtigt, die in Ziffer 5 Buchstabe b vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Klausel 9 . Geltendes Recht . Die Klauseln unterliegen dem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur ansässig ist .
Klausel 10 . Vertragsänderung . Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern oder zu modifizieren. Dies hindert die Parteien nicht daran, erforderlichenfalls Klauseln zu geschäftsbezogenen Themen hinzuzufügen, solange sie der Klausel nicht widersprechen.
Klausel 11 . Unterverarbeitung .
- Der Datenimporteur darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Datenexporteurs keine seiner im Auftrag des Datenexporteurs gemäß den Klauseln durchgeführten Verarbeitungsvorgänge an Dritte vergeben. Wenn der Datenimporteur mit Zustimmung des Datenexporteurs seine Verpflichtungen aus den Klauseln an Subunternehmer vergibt, darf er dies nur durch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Subverarbeiter tun, die dem Subprozessor die gleichen Verpflichtungen auferlegt, die dem Subverarbeiter auferlegt werden Datenimporteur nach den Absätzen (3). Kommt der Subverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen aus einer solchen schriftlichen Vereinbarung nicht nach, so haftet der Datenimporteur gegenüber dem Datenexporteur in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des Subverarbeiters aus einer solchen Vereinbarung.
- Der vorherige schriftliche Vertrag zwischen dem Datenimporteur und dem Subverarbeiter sieht auch eine Drittbegünstigungsklausel gemäß Ziffer 3 für Fälle vor, in denen die betroffene Person den in Absatz 1 genannten Schadensersatzanspruch nicht geltend machen kann Klausel 6 gegen den Datenexporteur oder den Datenimporteur, weil sie tatsächlich verschwunden sind oder nicht mehr gesetzlich existieren oder zahlungsunfähig geworden sind und kein Nachfolgeunternehmen die gesamten rechtlichen Verpflichtungen des Datenexporteurs oder Datenimporteurs vertraglich oder kraft Gesetzes übernommen hat . Diese Haftung des Subprozessors gegenüber Dritten ist auf seine eigenen Verarbeitungsvorgänge gemäß den Klauseln beschränkt.
- Für die Bestimmungen zu Datenschutzaspekten bei der Unterbearbeitung des in Absatz 1 genannten Vertrags gilt das Recht des Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist, nämlich…
- Der Datenexporteur führt eine Liste der gemäß den Klauseln geschlossenen und vom Datenimporteur gemäß Klausel 5 (j) mitgeteilten Unterverarbeitungsvereinbarungen, die mindestens einmal jährlich aktualisiert wird. Die Liste steht der Datenschutzaufsichtsbehörde des Datenexporteurs zur Verfügung.
Klausel 12 . Verpflichtung nach Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten .
- Die Parteien vereinbaren, dass der Datenimporteur und der Subverarbeiter nach Beendigung der Erbringung von Datenverarbeitungsdiensten nach Wahl des Datenexporteurs alle übermittelten personenbezogenen Daten und deren Kopien an den Datenexporteur zurücksenden oder zurückgeben alle personenbezogenen Daten vernichten und dem Datenexporteur bescheinigen, dass dies geschehen ist, es sei denn, die dem Datenimporteur auferlegte Gesetzgebung verhindert, dass er alle oder einen Teil der übertragenen personenbezogenen Daten zurückgibt oder zerstört. In diesem Fall garantiert der Datenimporteur, dass er die Vertraulichkeit der übertragenen personenbezogenen Daten garantiert und die übertragenen personenbezogenen Daten nicht mehr aktiv verarbeitet.
- Der Datenimporteur und der Subverarbeiter garantieren, dass er auf Anfrage des Datenexporteurs und / oder der Aufsichtsbehörde seine Datenverarbeitungsanlagen zur Prüfung der in Absatz 1 genannten Maßnahmen vorlegt.